Die unter "Leistungsspektrum" beschriebenen Grundsätze gelten auch in meiner Tätigkeit als Berufsbetreuerin.
Die rechtliche Betreuung kann für Menschen eingerichtet werden, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu erledigen und anderweitig keine ausreichend verlässliche Hilfe erhalten.
Die Anregung einer Betreuung kann bei Gericht vom Betroffenen selbst oder für eine andere Person beantragt werden.
Nach Klärung der Sachlage durch die Betreuungsbehörde und Anhörung der betroffenen Person durch das Betreuungsgericht wird über die Art und den Umfang der Betreuung entschieden und ein geeigneter Betreuer bestellt.
Es wird im Einzelfall geprüft, in welchen Bereichen und für welche Dauer Unterstützung benötigt wird.
Über das zuständige Betreuungsgericht (ansässig beim örtlichen Amtsgericht) wird ein Betreuer bestellt, der den Betreuten dann in genau diesen Bereichen unterstützt.
Jeder Betreuer wird durch das Gericht beaufsichtigt, berichtet regelmäßig über seine Tätigkeit und legt über das verwaltete Vermögen Rechenschaft ab.
Die Kosten der Betreuung werden bei Mittellosigkeit aus der Staatskasse gezahlt, nur vermögende Betreute zahlen die Betreuervergütung aus ihrem Vermögen.
Der Betreuer darf auch in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen nur soweit tätig werden, wie es der Klient selbst nicht kann.
Der Wunsch des Betroffenen - sofern dieser keine Gefahr für das eigene Leben oder das anderer Bürger - stellt die Handlungsvorgabe für den Betreuer dar.
Seit der Betreuungsrechtsreform 2023 ist dieser nochmals mehr in den Mittelpunkt gerückt worden. Ebenso spielt die UN-Behindertenrechtskonvention eine zentrale Rolle; so gibt es seit der Reform beispielsweise den Aufgabenkreis "Unterstützung bei der Entscheidungsfindung".
Gesundheitssorge
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Behördenangelegenheiten
Dies sind nur einige Beispiele für die möglichen Tätigkeiten eines Betreuers.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Aufgabenkreise sehr individuell gestaltet sein können.